Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vereinbarungsgegenstand und Hausordnung
a) pium-sports gewährt dem Mitglied das Recht, die jeweilige Anlage im vereinbarten Umfang zu nutzen. Dieses Recht ist nicht übertragbar.
b) In den gesamten Gebäude- und Freianlagekomplexen gilt die jeweilige Hausordnung. Mitglieder oder Gäste die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorrübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Studios ausgeschlossen werden. Der fällige Mitgliedsbeitrag bleibt davon unberührt.
c) Die Benutzung der Fitness- Geräte ist nur erlaubt, wenn eine Einweisung in die Funktionsweise der Geräte durch einen pium-sports Trainer erfolgt ist .
d) Das Mitglied verpflichtet sich mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers in Stand gesetzt.
e) Um Verletzungen zu Vermeiden, ist das Mitglied verpflichtet während des Trainings auf der Fläche festes Schuhwerk zu tragen.
f) Aus hygienischen Gründen ist jedes Mitglied dazu verpflichtet, während des Trainings auf der Fläche, oder im Kursraum ein Handtuch mitzuführen. Dieses ist als Unterlage auf die jeweiligen Trainingsgeräte zu legen.
g) Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist in der gesamten Anlage untersagt.
h) Aus Gründen der Sicherheit werden Teile von pium-sports videoüberwacht.
i) Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis. Das Mitglied darf diesen Ausweis-Bändchen ausschließlich zum eigenen Gebrauch der Einrichtung nutzen. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch, insbesondere die Überlassung an Dritte, ist untersagt. Die unberechtigte Weitergabe und der Missbrauch durch Dritte, begründen wir von pium-sports als außerordentlichen Kündigungsgrund.
j) Für den Verlust des Mitgliedsausweises wird eine Gebühr in Höhe von 20€, für die Erstellung eines neuen Mitgliedsausweises erhoben.
2. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
a) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Vereinbarung.
b) Die Beiträge sind jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats fällig. Die Beiträge werden von einem externen Dienstleister eingezogen.
c)Preisanpassungen als Ausgleich für die Inflationsrate sind möglich und werden mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben.
d) Die Mitgliedschaft besteht zunächst für die Mindestdauer der vereinbarten Erstlaufzeit. Alle Verträge die vor dem 28.02.2022 abgeschlossen und nicht gekündigt wurden, verlängern sich automatisch um den auf der Vereinbarung festgelegten Zeitraum. Alle anderen Verträge verlängern sich auf unbestimmte Zeit, sind aber monatlich kündbar.
e) Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
3. Beitrag und SEPA Lastschriftverfahren
a) Änderung der Anschrift und Kontodaten sind pium-sports unverzüglich mitzuteilen.
b) Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus der Vereinbarung zur Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Voraus und monatlich fällig.
c) Bei unrichtigen Angaben, sowie schuldhafter ungenügender Kontodeckung, werden Rücklastschriftgebühren fällig. Legt das Mitglied unberechtigt Widerspruch gegen den gebuchten Beitrag ein, oder meldet Änderungen der Kontoverbindung schuldhaft nicht sofort, werden ebenfalls Rücklastschriftgebühren fällig.
d) Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit sofort und insgesamt zur Zahlung fällig.
4. Haftung
a) Auf mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, hat das Mitglied selbst zu achten. pium-sports übernimmt für den Verlust oder deren Beschädigung keine Haftung, es sei denn, der Verlust beruht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch pium-sports. Dies gilt auch bei der Nutzung der von pium-sports zur Verfügung gestellten Spinde. In den Spinden aufbewahrte Sachen, müssen vor Schließung von pium-sports noch am selben Tag ausgeräumt werden. Nicht ausgeräumte Gegenstände, werden als Fundsachen definiert, sie werden für vier Wochen aufbewahrt und dann entsorgt.
b) Die Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch pium-sports beruhen. pium-sports haftet nicht für gänzlich selbstverschuldete Unfälle. Unberührt bleibet die gesetzliche Haftung in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
5. Sonstiges
a) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.
Hausordnung
Für uns gehört das freundschaftliche „du“ zum Training. Um allen Trainierenden einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt zu ermöglichen, setzten wir voraus, dass du die folgenden Punkte einhältst.
Den Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten.
Du bist berechtigt, das Studio zu den offiziellen Zeiten zu nutzen. Diese entnimmst du
unserer Homepage.
Bei Unfällen haftet das Studio im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet das Studio grundsätzlich nicht.
Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei jedoch die Monatsbeiträge bis zum Ablauf des regulären Vertrages weiter entrichtet werden müssen. Sachbeschädigung im Studio wird auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.
Anschriftenänderung sind dem Studio baldmöglichst in Textform mitzuteilen.
Wird es dem Studio aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden.
Das Rauchen ist im gesamten Sport- sowie Nassbereich des Hauses untersagt.
Alkohol, Zigaretten und Betäubungsmittel jeglicher Art sowie das Training in alkoholisiertem Zustand oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln sind in unserem Studio verboten.
Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist in der gesamten Anlage untersagt.
Das Betreten des Sportbereiches ist nur in Turnschuhen gestattet, die nicht auf der Straße getragen werden.
Das Training ist nur in geordneter Kleidung gestattet. Das Trainieren im Unterhemd, oder auf Socken ist beispielsweise untersagt.
Das Training mit freiem Oberkörper ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
Auf die Trainingsgeräte ist vor der Nutzung aus hygienischen Gründen ein Handtuch zu legen.
Bitte hinterlasse alle Trainingsgeräte in einem sauberen und ordentlichen Zustand. Räume insbesondere die Hantelscheiben, Kurzhanteln sowie das kleinere Equipment nach jedem Gebrauch wieder zurück auf die vorgesehenen Ständer und in die vorgesehene Box.
Desweiteren desinfiziere bitte alle Geräte nach der Nutzung mit den dafür vorgesehenen Tüchern.
Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist aus allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (rechte am einen Bild) zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ist untersagt. Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Duschen und in den Umkleideräumen, gleich zu welchem Zweck, sind verboten.
Jedes Mitglied hat so zu trainieren, dass kein anderes Mitglied mehr als zumutbar belästigt wird. Lautes Stöhnen und Schreien während des Trainings ist zu unterlassen.
Das Betreten des Saunabereiches ist nur mit 2 großen Badetüchern und Bademantel bzw. 3 großen Badetüchern sowie Badeschuhen gestattet.
Vor Benutzung des Saunabereiches muss jedes Mitglied gründlich duschen.
Das Sitzen und Liegen in der Sauna ist nur mit einem großen Badetuch erlaubt. Kein Schweiß auf das Holz.
Verbotene Mittel, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Stimulanzien (gemäß aktueller NADA-Verbotsliste) und der Besitz dieser, Konsum von und der Handel mit diesen Mitteln ist grundsätzlich unerwünscht und in den Räumlichkeiten von pium-sports verboten. Sofern uns dies bekannt wird, führt dies zu einem Hausverbot und ggf. zu einer Strafanzeige.